Stadt Regensburg Amt für Soziales | Johann-Hösl-Straße 11a - 11b | 93053 Regensburg | Tel: 0941 507 1502 | Fax: 0941 507 4509

 

 

Antrag auf Ausstellung eines Stadtpasses



Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

Mir ist bekannt, dass der Stadtpass nicht auf Dritte übertragbar ist und nur bei gleichzeitiger Vorlage eines Ausweisdokuments gilt.
                      
Endet während der Gültigkeit des Stadtpasses der Leistungsbezug, ist der Stadtpass an die Stadt Regensburg zurückzugeben. Die Berechtigung für die Vergünstigungen entfällt.

 

Bei einem Antrag auf Verlängerung des Stadtpasses genügt als Berechtigungsnachweis die Vorlage des aktuellen und gültigen Leistungsbescheides. Bei einem erstmaligen Antrag auf Ausstellung eines Stadtpasses ist zusätzlich eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises sowie ein aktuelles Lichtbild erforderlich.


Ihr Anliegen


Ihre Angaben

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

Für folgende im Haushalt lebende Personen wird ebenfalls die Ausstellung eines Stadtpasses beantragt:


Ihre Anlagen

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheids, eine Kopie Ihres Ausweises sowie ein aktuelles Farbfoto bei.

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheids bei.


Datenschutz

captcha