Stadt Regensburg | Amt für Jugend und Familie | Bruderwöhrdstr. 15 | 93055 Regensburg | Tel: 0941 507 3514 | Fax: 0941 507 3759
Terminanfrage Beurkundung Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
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Für alle Beurkundungen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Bitte planen Sie für Ihren Termin ca. 45 Minuten ein und bringen Sie Ihre gültigen Ausweisdokumente sowie den Mutterpass bzw. die Geburtsurkunde des Kindes mit. Nach Information sind weitere Unterlagen vorzulegen. Es sind Deutsch-Sprachkenntnisse von Vater und Mutter erforderlich. Andernfalls ist ein Dolmetscher mitzubringen, der nicht mit Ihnen verwandt/verschwägert sein darf und sich ausweisen muss. Nur wenn Ihnen kein Dolmetscher zur Verfügung steht, können wir einen Dolmetscher für Sie organisieren. Falls Sie einen bereits vereinbarten Termin verschieben oder absagen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per Email an jugendamt.beurkundung@regensburg.de
Weitere relevante Informationen zur Dienstleistung wie z.B. zusätzlich erforderliche Nachweise, Voraussetzungen oder ggf. anfallende Gebühren finden Sie hier: Vaterschaftsanerkennung
gelesen und verstanden*
Kategorie*
Bei dieser Art von Anliegen könnten Sie sich auch an das Standesamt wenden und direkt einen Termin buchen.
Zustimmungserklärung*
Hinweis: Die gesetzlichen Vertreter der Kindeseltern sollen sich bitte direkt über die E-Mail-Adresse jugendamt.beurkundung@regensburg.de in Verbindung setzen
Daten der Mutter:
Vorname*
Nachname*
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Wenn weder Sie noch der andere Elternteil in der Stadt Regensburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises!
Geburtsdatum*
bei Minderjährigkeit: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich
Geburtsort*
Geburtsland*
Familienstand*
Hinweis: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk erforderlich
Scheidungsurteil
Vater des Kindes
Hinweis: keine Vaterschaftsanerkennung oder Sorgeerklärung notwendig
Nach § 1592 Satz 1 Nr. 1 BGB ist zunächst der Mann der Vater des Kindes, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist. Dies gilt nicht, wenn
erfüllt sind.
Nachweises über den Antrag auf Scheidung
Staatsangehörigkeit*
Sprachkenntnisse*
Sprache*
Dolmetscher*
Ausweisdokument des Dolmetschers
Zweite Staatsangehörigkeit
Voraussichtlich verwendeter Identitätsnachweis*
anderer Nachweis*
Identitätsnachweis (bei Identitätsnachweisen mit Vorder- und Rückseite wie z.B. Personalausweis beides zwingend erforderlich)*
Daten des Vaters:
Daten des Scheinvaters (=Noch-Ehemanns):
Ausweisdokument des Dolmetschers (bei Identitätsnachweisen mit Vorder- und Rückseite wie z.B. Personalausweis beides zwingend erforderlich)
Vaterschaftsanerkennung*
Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme
E-Mail*
E-Mail wiederholen*
Telefon*
Wurde das Kind bereits geboren?*
Daten des Kindes:
Wurde bereits eine Geburtsurkunde erstellt?*
Geburtsurkunde
Voraussichtlicher Nachname*
Voraussichtlicher Geburtstermin*
Voraussichtlicher Geburtsort*
Die Seite des Mutterpasses, der das voraussichtliche Geburtsdatum entnommen werden kann
Die Seite des Mutterpasses, der Name und Anschrift der Kindsmutter entnommen werden kann
Terminwunsch
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz gelesen und verstanden.*