Kinder, die bereits zur Schule gehen, dürfen alleine an der Zwischenhaltestelle aussteigen, auch wenn kein(e) Elternteil/Angehörige(r) zur Abholung wartet. Die Aufsichtspflicht der Betreuerinnen und Betreuer endet mit dem Aussteigen der Kinder.
Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, dürfen aus rechtlicher Sicht nur an der Zwischenhaltestelle aussteigen, wenn ein(e) Elternteil/Angehörige(r) zur Abholung wartet. Andernfalls werden diese Kinder bis zur Endhaltestelle an der Buswendeschleife Otto-Hahn-Straße mitgenommen und müssen dort vom Elternteil/Angehörigen abgeholt werden. Der Bus wartet nicht an Zwischenhaltestellen.