Stadt Regensburg | Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr | Johann-Hösl-Straße 11 | 93053 Regensburg | Tel: 0941 507 5324 | Fax: 0941 507 2329

Tätigkeitsanzeige und-erlaubnis: Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel (§ 11 a ApoG)



Hinweise

Bei diesem Antrag ist eine Unterschrift erforderlich.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten uns Ihren Antrag zukommen zu lassen:

  • Direkt online ausfüllen und elektronisch übermitteln mit Nutzung der BayernID (elektronischer Ersatz der Unterschrift).
  • Direkt online ausfüllen, das Formular als PDF herunterladen und ausdrucken, Anlagen hinzufügen und uns unterschrieben zukommen lassen.
  • Den Antrag als PDF herunterladen und ausdrucken, handschriftlich ausfüllen, Anlagen hinzufügen und uns unterschrieben zukommen lassen.
  • bitte lesen Sie unsere Hinweise und Ausfülloptionen für die Online-Antragsstellung und elektronische Identifizierung

Bitte halten Sie einen der folgenden Nachweise zur Identifizierung bereit, um diesen Antrag absenden zu können:

  • elektronischen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel, eID-Karte, ELSTER-Zertifikat oder Authega-Zertifikat

Weitere relevante Informationen zur Dienstleistung wie z.B. zusätzlich erforderliche Nachweise, Voraussetzungen oder ggf. anfallende Gebühren finden Sie hier: Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel (Versandhandelserlaubnis - Apotheken)


Kontaktdaten

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

Ihre persönlichen Daten

Antragsdaten

Meine Apotheke

zu erfüllende Andorderungen:

  1. Der Versand wird aus den oben genannten Räumen zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb und nach den dafür geltenden Vorschriften erfolgen.
  2. Mit einem Qualitätssicherungssystem werde ich sicherstellen, dass
    1. das zu versendende Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt,
    2. das versandte Arzneimittel der Person ausgeliefert wird, die von dem Auftraggeber der Bestellung meiner Apotheke mitgeteilt wird. (Mir ist bekannt, dass diese Festlegung insbesondere die Aushändigung an eine namentlich benannte natürliche Person oder einen benannten Personenkreis beinhalten kann. Mir ist weiterhin bekannt, dass ich, in begründeten Fällen, insbesondere wegen der Eigenart des Arzneimittels, auch entgegen der Angabe des Auftraggebers, verfügen kann, dass das Arzneimittel nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung ausgeliefert wird),
    3. die Patientin oder der Patient schriftlich auf das Erfordernis hingewiesen wird, mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen, sofern Probleme bei der Medikation auftreten und
    4. die Beratung durch pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache erfolgen wird.
  3. Ich werde sicherstellen, dass
    1. innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung das bestellte Arzneimittel versandt wird, soweit das Arzneimittel in dieser Zeit zur Verfügung steht, es sei denn, es wurde eine andere Absprache mit der Person getroffen, die das Arzneimittel bestellt hat. Soweit erkennbar ist, dass das bestellte Arzneimittel nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist versendet werden kann, werde ich den Besteller in geeigneter Weise davon unterrichten.
    2. alle bestellten Arzneimittel geliefert werden, soweit sie im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr gebracht werden dürfen und verfügbar sind,
    3. für den Fall von bekannt gewordenen Risiken bei Arzneimitteln ein geeignetes System zur Meldung solcher Risiken durch Kunden, zur Information der Kunden über solche Risiken und zu innerbetrieblichen Abwehrmaßnahmen zur Verfügung steht,
    4. ich eine kostenfreie Zweitzustellung ggf. veranlassen werde,
    5. ein System zur Sendungsverfolgung unterhalten wird und
    6. ich eine Transportversicherung abgeschlossen habe.
  4. Weiterhin werde ich sicherstellen, dass
    1. die behandelte Person darauf hingewiesen wird, dass ihr die Beratung durch pharmazeutisches Personal auch mittels Einrichtungen der Telekommunikation (Telefon, Fax) zur Verfügung steht und
    2. die behandelte Person über die Möglichkeiten und Zeiten der Beratung informiert wird.

Mir ist bekannt, dass eine Versendung nicht erfolgen darf, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- und Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfüllt werden kann.
Sofern die zum Versandhandel genutzten Räume bisher nicht von der Betriebserlaubnis umfasst waren, habe ich einen Lageplan und einen maßstabsgerechten Grundrissplan, aus dem die Einrichtung, sowie die Größe dieser Räume hervorgeht, beigefügt.

Zusätzliche Erklärung des elektronischen Handels (Internet) mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln


Ihre Anlagen

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Anlagen bei:


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