Vor Durchführung der Veranstaltung ist die Lotterie oder Ausspielung beim Finanzamt München III, Deroystraße 18-20, 80335 München (Tel.: 089 1252-0; E-Mail: poststelle-abteilung3@famuc.bayern.de) auch dann anzuzeigen, wenn die nachfolgend genannte Befreiung zutreffen sollte.
Von der Besteuerung ausgenommen sind.
1. Ausspielungen,
a) bei denen Ausweise nicht erteilt werden oder
b) bei denen der Gesamtpreis der Lose einer Ausspielung den Wert von 650 Euro nicht übersteigt, es sei denn, dass der Veranstalter ein Gewerbetreibender oder Reisegewerbetreibender im Sinne des Gewerberechts ist oder dass die Gewinne ganz oder teilweise in barem Geld bestehen;
2. von den zuständigen Behörden genehmigte Lotterien oder Ausspielungen, bei denen der Gesamtpreis der Lose der Lotterie oder Ausspielung
a) bei Lotterien und Ausspielungen zu ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken den Wert von 40 000 Euro,
b) in allen anderen Fällen den Wert von 240 Euro nicht übersteigt (§ 18 Rennwett- und Lotteriegesetz).