Stadt Regensburg | Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr | Johann-Hösl-Str. 11 | 93053 Regensburg | Tel: 0941 507 93200 |
Fax: 0941 507 2329
Terminreservierung Führerscheinstelle
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Auf den folgenden Seiten können Sie einen persönlichen Termin im Amt für für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr vereinbaren. Hierfür bitten wir Sie, Ihre Kontaktdaten inkl. Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben und ein freien Termin auszuwählen. Außerdem können Sie Ihr Anliegen bereits kurz beschreiben, damit wir uns besser auf Sie einstellen können.
Um uns ausreichend Vorlaufzeit zu gewähren, reservieren Sie Termine bitte rechtzeitig. Unsere Öffnungszeiten sind:
Mo. 8:00- 12:00
Di. 8:00- 12:00
Mi. 8:00 - 12:00
Do. 8:00- 13:00 / 15:00 - 17:30
Fr. 8:00 - 12:00
gelesen und verstanden*
Anrede
Vorname*
Nachname*
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Wir sind nur für Bürger aus der Stadt Regensburg zuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde
E-Mail*
E-Mail wiederholen*
Telefon*
Geburtsdatum
Geburtsort
Kategorie*
Erforderliche Unterlagen:
Hinweis: Diese Dienstleistung kann auch ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros erledigt werden. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, um lange Wartezeiten bei der Führerscheinstelle zu vermeiden.
bei Antrag für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
bei Umschreibung einer ausländischen nicht EWR Fahrerlaubnis:
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre), wenn Fahrerlaubnis nicht vom einem Staat der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt wurde
Nachweis der Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, wenn Fahrerlaubnis nicht vom einem Staat der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt wurde
Hinweis: Das Bundesministerium für Justiz hat die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung im Internet veröffentlicht.
gültiger Personalausweis oder Reisepass
aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
bei Namensänderung oder Unbrauchbarkeit: Führerschein
bei Verlust oder Diebstahl: Eidesstattliche Versicherung (Sie können die benötigte Versicherung an Eides statt auch bei Antragstellung gegen eine Gebühr in Höhe von 30,70 € abgeben. Anstelle der Versicherung an Eides statt kann auch eine polizeiliche Diebstahlsanzeige vorgelegt werden, sofern der Diebstahl nicht länger als sechs Monate zurückliegt.)
Führerschein
Karteikartenabschrift, wenn die Fahrerlaubnis nicht von der Stadt Regensburg erteilt wurde
Bitte nennen Sie Ihr sonstiges Anliegen*
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