Stadt Regensburg Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr | Johann-Hösl-Str. 11 | 93053 Regensburg | Tel: 0941 507 93200 |

Fax: 0941 507 2329

 

 

Terminreservierung Führerscheinstelle

 



Hinweise

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

Auf den folgenden Seiten können Sie einen persönlichen Termin im Amt für für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr vereinbaren. Hierfür bitten wir Sie, Ihre Kontaktdaten inkl. Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben und ein freien Termin auszuwählen. Außerdem können Sie Ihr Anliegen bereits kurz beschreiben, damit wir uns besser auf Sie einstellen können.

Um uns ausreichend Vorlaufzeit zu gewähren, reservieren Sie Termine bitte rechtzeitig. Unsere Öffnungszeiten sind:

Mo. 8:00- 12:00

Di. 8:00- 12:00

Mi. 8:00 - 12:00

Do. 8:00- 13:00 / 15:00 - 17:30

Fr. 8:00 - 12:00


Terminauswahl

Wählen Sie in dem Kalender einen freien Termin aus.


Kontaktdaten

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

Wir sind nur für Bürger aus der Stadt Regensburg zuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde


Ihr Anliegen

Beschreiben Sie kurz, worum es bei Ihrem Termin gehen soll.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Hinweis: Diese Dienstleistung kann auch ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros erledigt werden. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, um lange Wartezeiten bei der Führerscheinstelle zu vermeiden.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Führerschein
  • bei Klasse D1, D1E, D, DE (Kraftomnibus): Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als ein Jahr

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Führerschein
  • bei Klasse D1, D1E, D, DE (Kraftomnibus): Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als ein Jahr
  • Hinweis: Bei Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahrs sowie bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ist zusätzlich eine ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Bei Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE:
    • Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, nicht älter als 2 Jahre, anstelle der Sehtestbescheinigung
    • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als 1 Jahr

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Führerschein

Hinweis: Diese Dienstleistung kann auch ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros erledigt werden. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, um lange Wartezeiten bei der Führerscheinstelle zu vermeiden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • bei Antrag für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:

    • Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als ein Jahr
  • bei Umschreibung einer ausländischen nicht EWR Fahrerlaubnis:

    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre), wenn Fahrerlaubnis nicht vom einem Staat der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt wurde

    • Nachweis der Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, wenn Fahrerlaubnis nicht vom einem Staat der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt wurde

    • Hinweis: Das Bundesministerium für Justiz hat die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung im Internet veröffentlicht.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Das Führungszeugnis kann bei Antragstellung beantragt werden.)
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV
    Ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV
  • Ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 1 FeV
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (bei Krankenkraftwagen)
  • Die bisher notwendige Ortskundeprüfung ist weggefallen und wird durch eine Fachkundeprüfung für Taxi und Mietwagen ersetzt.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Das Führungszeugnis kann bei Antragstellung beantragt werden.)
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV
    Ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV
  • Ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 1 FeV

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

  • bei Namensänderung oder Unbrauchbarkeit: Führerschein

  • bei Verlust oder Diebstahl: Eidesstattliche Versicherung (Sie können die benötigte Versicherung an Eides statt auch bei Antragstellung gegen eine Gebühr in Höhe von 30,70 € abgeben. Anstelle der Versicherung an Eides statt kann auch eine polizeiliche Diebstahlsanzeige vorgelegt werden, sofern der Diebstahl nicht länger als sechs Monate zurückliegt.)

Hinweis: Diese Dienstleistung kann auch ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros erledigt werden. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, um lange Wartezeiten bei der Führerscheinstelle zu vermeiden.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

  • Führerschein

  • Karteikartenabschrift, wenn die Fahrerlaubnis nicht von der Stadt Regensburg erteilt wurde

Hinweis: Diese Dienstleistung kann auch ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros erledigt werden. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, um lange Wartezeiten bei der Führerscheinstelle zu vermeiden.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über durchgeführte Maßnahme zur Behebung der Sehschwäche
  • Im Fall der Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE wird anstatt der Sehtestbescheinigung eine aktuelle Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung benötigt.

Datenschutz

captcha