Stadt Regensburg | Standesamt | D.Martin-Luther-Straße 3 | 93047 Regensburg | Tel: 0941/507-1349, -4347

 

 

 

Auskunft über vorzulegende Unterlagen



Hinweise

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

Sie können bei uns eine Auflistung der Dokumente beantragen, die Sie zur Anmeldung der Eheschließung oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei uns einreichen müssen.

 

Bitte beachten Sie, dass wir für Sie nur zuständig sind, wenn Sie oder Ihre Partnerin / Ihr Partner im Stadtgebiet Regensburg wohnhaft sind. Falls Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner nicht über einen angemeldeten Wohnsitz in Regensburg verfügen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an das für Sie zuständige Standesamt Ihres Wohnsitzes.

 

Ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland wird nur ausgestellt, wenn mindestens ein Ehegatte deutscher Staatsbürger ist.

 

Die schriftliche Auskunft, welche Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung bzw. zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind, ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 25 Euro und ist als Vorauskasse per Banküberweisung zu entrichten. Detaillierte Informationen zur Gebührenzahlung erhalten Sie mit Ihrer Emailbestätigung.

 

Die Auskunftsgebühr wird Ihnen im Falle der späteren Anmeldung der Eheschließung bzw. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses auf die dafür anfallende Gebühr angerechnet. Im Übrigen ist eine Rückerstattung der Gebühr ausgeschlossen.

 


Kontaktdaten

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Kontaktdaten

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Gemeinsame Kinder

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Datenschutz

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