Stadt Regensburg | Umweltamt | Bruderwöhrdstr. 15 | 93055 Regensburg | Tel: 0941 507 3319 | Fax: 0941 507 4319
Meldung als Lebensmittelunternehmer nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Schritt {1} von {2}
Anmeldung mit dem Bürgerkonto
Direkt zum Online-Formular
PDF - Download zum Ausdrucken
PDF Download
Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten.
Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.
Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.
gelesen und verstanden*
Art der Meldung*
Anrede
Titel
Vorname*
Nachname*
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefonnummer*
E-Mail*
E-Mail Wiederholen*
Name der Betriebsstätte*
Adresse der Betriebsstätte*
Betriebsart / Tätigkeit*
Sonstiges*
Angaben zum Produktsortiment
Tätigkeiten im Wege der Fernkommunikation*
Bitte angeben*
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz gelesen und verstanden.*